AGB

Benutzungsordnung für die Schulbibliothek

 

1. Allgemeines

 

Die Schulbibliothek steht allen Schulangehörigen zur Verfügung.

Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gemacht.

 

 

2. Anmeldung

 

Der Benutzer kann nach schriftlicher Bestätigung der Kenntnisnahme der Bibliotheksordnung ( bei minderjährigen Schülerinnen durch einen Erziehungsberechtigten ) mit seinem Leseausweis Medien entleihen.

Der Ausweis ist nicht übertragbar.

 

 

3. Ausleihe

 

Gegen Vorlage des Leseausweises werden Medien unentgeltlich bis zu 4 Wochen ausgeliehen.

Die Leihfrist kann vor Ablauf zweimal verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.

Die Schulbibliothek ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern.

Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Der Benutzer wird benachrichtigt, wenn das vorgemerkte Medium zur Abholung bereit liegt.

Bei Verlassen der Schule sind alle entliehenen Medien zurückzugeben.

 

 

4. Behandlung der entliehenen Medien, Beschädigung und Verlust, Haftung

 

Der Benutzer ist verpflichtet, alle Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust und Beschädigung zu bewahren.

Für jede Beschädigung oder den Verlust ist der Benutzer schadenersatzpflichtig.

Für Schäden, die durch Missbrauch des Leseausweises entstehen, ist der eingetragene Benutzer haftbar.

Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch die Handhabung von Hard- und Software der Bibliothek an Daten, Dateien und Hardware der Benutzer entstehen. Dies gilt auch für Schäden an Geräten, die durch Anwendung der Medien aus der Bibliothek entstehen.

 

 

 

 

5. Versäumnisentgelt, Mahnung

 

Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgebracht werden, ist eine Mahngebühr zu entrichten.

Das Versäumnisentgelt ist in folgender Höhe zu zahlen:

Überschreitung bis zu 2 Wochen:  1,00 € pro Medium

Überschreitung bis zu 4 Wochen:  2,00 € pro Medium

Überschreitung bis zu 6 Wochen:  3,00 € pro Medium.

Die Mahngebühr  ist auch dann zu zahlen, wenn der Benutzer keine schriftliche Mahnung erhalten hat.

 

 

6. PC Arbeitsplätze in der Bibliothek

 

Es ist den Benutzern nicht gestattet, die PC-Arbeitsplätze für private Zwecke zu nutzen.

Ergänzende Benutzungsregelungen für die EDV-Nutzung werden durch Aushang bekannt gemacht.

 

 

7. Aufenthalt in der Bibliothek

 

Jeder Benutzer hat sich in der  Schulbibliothek so zu verhalten, dass die anderen Benutzer nicht gestört werden.

Essen und Trinken ist in der Bibliothek nicht gestattet.

Im Übrigen gilt die Schul- und Hausordnung.

Den Anordnungen der Bibliotheksaufsicht, die im Einzelfall von den Regelungen dieser Benutzungsordnung abweichen können, ist Folge zu leisten.

 

 

8. Inkrafttreten

 

Diese Bibliotheksordnung tritt am 01.06.2008 in Kraft.